Die Schmuck- und Edelsteinbranche hat sich auf globaler Ebene bereits vor geraumer Zeit gemeinsam auf eine Art „Vokabular“ (eine Terminologie und Nomenklatur) geeinigt, um die verschiedenen Produkte klar voneinander abzugrenzen und eine Irreführung des Verbrauchers zu vermeiden. Dieser Regeln sind inzwischen in vielen Ländern in Gesetzen oder Verordnungen verankert oder können implizit durch die Anwendung von Verbraucherschutzgesetzen zur Anwendung kommen. So auch in Deutschland durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).
Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem Abschnitt „Mythen und Fakten„. Mehr zur richtigen Bezeichnung von Diamanten erfahren Sie in unserem hierfür angelegten Artikel.